Ab dem 1. Januar 2024 müssen Zahlungsdienstleister neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten erfüllen, die im neuen § 22g UStG festgelegt sind. Diese Verpflichtungen wurden aufgrund einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2020 (Regulation [EU] 2020/283 und EU Directive 2020/284) in nationale Gesetzgebungen aufgenommen. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass Zahlungsdienstleister verpflichtet sind, Informationen über grenzüberschreitende Zahlungen aus den EU-Mitgliedstaaten und über die Begünstigten dieser Zahlungen an Finanz- oder Steuerbehörden zu übermitteln.
Das Ziel ist es, den Umsatzsteuerbetrug im grenzüberschreitenden E-Commerce durch eine Speicherung in einer zentralen Datenbank zu reduzieren. Hierfür gibt es neue Vorschriften für Banken und andere Zahlungsdienstleister, die in der EU tätig sind und mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal abwickeln. Diese sind verpflichtet, grenzüberschreitende Transaktionen sowie die jeweiligen Zahlungsempfänger zu ermitteln und den Behörden der Mitgliedstaaten Informationen über diese Empfänger zu übermitteln. Die neuen Pflichten sind vermutlich für eine begrenzte Anzahl von Banken und Zahlungsdienstleistern nicht relevant, da sie das entsprechenden Volumen im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr nicht erreichen. Für alle anderen gibt es jedoch keine Ausnahmen.
Quartalsweise müssen Unternehmen im grenzüberschreitenden E-Commerce Transaktionen in einem XML-Format melden. Neben allgemeinen Daten wie Betrag und Datum, müssen auch eindeutige Informationen zum Zahlungsempfänger wie Name, Adresse und Steuernummer angegeben werden. Die IBAN allein reicht dafür nicht aus. Auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Nicht-EU-Länder müssen diese Informationen bereitgestellt werden. Gegebenenfalls müssen zusätzliche Informationen aus anderen Quellen (z.B. Kundenstammdaten) hinzugezogen werden, um eine sichere Identifikation des Empfängers zu gewährleisten.
Angesichts der Tatsache, dass Banken derzeit große Projekte wie Instant Payments und ISO-20022-Migrationen durchführen, könnte CESOP im Zahlungsverkehr noch nicht vollständig im Fokus stehen. Es ist wichtig, das Thema schnellstmöglich ins Rampenlicht zu rücken und die Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr zu verstehen. Es müssen Daten gesammelt und aufbereitet werden, um den Anforderungen der Meldepflichten zu entsprechen. Die Daten müssen dann über eine definierte Schnittstelle an die Finanzämter übermittelt werden. Viele Banken müssen in diesem Zusammenhang ihre Zahlungsverkehrs- und IT-Experten hinzuziehen, um sicherzustellen, dass die Daten rechtzeitig und korrekt extrahiert und angeliefert werden.
Wir haben jedoch den Eindruck, dass CESOP bei vielen Zahlungsdienstleistern im Zahlungsverkehrsbereich zu wenig präsent ist und vorrangig von der steuerlichen und regulatorischen Organisation getrieben wird. Es bedarf einer Einbindung der Zahlungsverkehrexperten und unter Umständen einer Anpassung bestehender Prozesse, um sicherzustellen, dass die Daten aus dem Zahlungsverkehr rechtzeitig und korrekt extrahiert und angeliefert werden. Wenn die relevanten Informationen nicht aus Data-Warehouse-, Management-Informations- oder anderen Systemen lieferbar sind, müssen sie aus der einzelnen Zahlung selbst kommen.
Es ist daher wichtig, dass sich Banken und andere Zahlungsdienstleister schnell im klar darüber werden, ob sie entsprechende Projekte im Zahlungsverkehr aufsetzen müssen. Die Zeit zum Handeln ist jetzt und es darf keine weitere Verzögerung geben.
Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Expertise im Bankwesen und in der IT, um Sie optimal auf CESOP vorzubereiten. Sprechen Sie uns einfach an und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse finden. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Dieser Blogbeitrag wurde von Carsten Gross in Zusammenarbeit mit Carmen Bolkart erstellt. Carsten Gross ist Teil des Payments-Teams bei syracom und interessiert sich besonders für die Themen Zahlungsverkehr und Liquiditätsmanagement von Banken und Unternehmen.
Carsten Gross ist Diplom-Kaufmann und bringt umfassende Erfahrung in den Bereichen Cash- und Liquiditätsmanagement mit. Nach 20 Jahren auf der Bankenseite an Standorten im In- und Ausland wechselte Carsten Gross zu syracom in die Beratung, wo er seit über 5 Jahren als Payment- und Treasury-Experte intern und extern gefragter Ansprechpartner ist und unsere Kunden aktiv in ihren Projekten betreut.
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